Spielsuchtprävention

 

Suchtprävention

Pferdewetten sind ein spannendes und unterhaltsames Spielvergnügen. Jeder Volljährige kann die Freude des Wettens bei der Wettstar GmbH („Wettstar“) erleben.

Doch bei allem Vergnügen sollte ein überschaubares Maß eingehalten werden. Wichtig ist, dass jede Wettkundin und jeder Wettkunde die Anzahl der platzierten Wetten ebenso überblickt und beherrscht wie die Höhe der getätigten Einsätze.

Übersteigt jedoch die eingesetzte Summe die tatsächliche Finanzkraft, ist es möglich, dass die Selbstkontrolle der Person nicht mehr greift. Exzessives Spielen ist kein Lösungsansatz zum Beheben von persönlichen Problemen. Das Wetten und Gewinnen bietet keinen Ausweg aus inneren Konflikten. Wenn das Wetten zum primären Lebensziel wird, bedarf es professioneller Hilfestellung von außen.

Wettstar bietet jeder Kundin und jedem Kunden, die das Gefühl haben, dass die eigene Wettleidenschaft außer Kontrolle gerät, die Möglichkeit zur Unterstützung. Schließlich sind wir uns unserer Verantwortung gegenüber unsere Kundinnen und Kunden bewusst. Daher haben wir einige Maßnahmen getroffen, die Ihnen bei Ihrer Selbstkontrolle helfen sollen.

Folgende Regeln sollten Sie selbst stets befolgen, wenn Sie wetten abgeben:

  • Verwenden Sie ausschließlich Geld, das Ihnen frei zur Verfügung steht und keinem Zweck vorherbestimmt war.
  • Leihen Sie sich kein Geld zum Wetten von Dritten.
  • Setzen Sie sich ein eigenes Limit zum Wetten.
  • Setzen Sie sich ein Limit an Wettscheinen.
  • Bleiben Sie auch bei Verlusten Ihren eigenen Limits und Einschränkungen treu.
  • Spielen Sie nur, wenn Sie sich in guter Verfassung fühlen.
  • Tippen Sie niemals, wenn Sie unter Einfluss von Alkohol oder Medikamenten stehen.
  • Achten Sie auf Reaktionen aus Ihrem sozialen Umfeld.

 

Zahlreiche Organisationen bieten Hilfestellung und Beratung für Spielsüchtige. Sollten Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)

Ostmerheimer Straße 220, 51109 Köln

Telefon: 0221-8992-0

www.bzga.de (Suchbegriff „Spielsucht“)

 

Weitere Informationen und finden Sie unter:

Beratungstelefon der BzgA zur Glücksspielsucht 0800 – 1 37 27 00 (kostenlos und anonym)

www.check-dein-spiel.de

www.buwei.de

Auf Ebene der Bundesländer ist eine weitere Beratung auch über sog. Landesfachstellen möglich. Eine Auflistung der für die Länder zuständigen Landesfachstellen finden Sie hier: https://spielbewusst.de/landesfachstellen/.

Daneben steht Ihnen unser Spielerschutzbeauftragter Dirk Misterek (misterek@wettstar.de, Tel.: 05032/90140-14) für Rückfragen rund um das Thema Glücksspielsucht zur Verfügung.

 

Schutz für Minderjährige

Personen unter 18 Jahren ist die Teilnahme am Glücksspiel rechtlich verboten. Wettstar überprüft die persönlichen Daten und die Kreditkarteninformationen bei der Registrierung genau, so dass der Zugang für Minderjährige ausgeschlossen ist.

Hinweis für Eltern: Sollte Ihr Computer auch Freunden und Familienangehörigen unter 18 Jahren zugänglich sein, sichern Sie sich mit entsprechenden Filterprogrammen (Jugendschutzprogrammen) ab.

 

Spielersperren

Der Spielerschutz genießt einen hohen Stellenwert im Rahmen der deutschen Glücksspielregulierung. Ein wichtiges Instrument zur Gewährleistungen des Spielerschutzes ist das zentrale, spielformübergreifende Sperrsystem gemäß der §§ 8 ff., 23 GlüStV 2021 (sog. OASIS), das von dem Regierungspräsidium Darmstadt betrieben wird.

Über das Spielersperrsystem kann eine Spielersperre erreicht werden. Gesperrte Spielerinnen und Spieler können bundesweit an öffentlichen Glücksspielen nicht teilnehmen. Hiervon ausgenommen ist die Teilnahme an Lotterien, die nicht häufiger als zwei Mal pro Woche veranstaltet werden, Lotterien in Form des Gewinnsparens und an Pferdewetten, die von Vereinen, die das Unternehmen eines Totalisators gemäß § 1 des Rennwett- und Lotteriegesetzes betreiben oder auf einer inländischen Pferderennbahn stationär angeboten werden. Als verantwortungsvolle Glücksspielanbieterin stellt Wettstar durch einen Abgleich mit OASIS stets sicher, dass gesperrte Spielerinnen und Spieler nicht an ihrem Internetangebot teilnehmen können.

Zu sperren sind Spielerinnen und Spieler, die dies entweder selbst beantragen (sog. Selbstsperre) oder von denen Wettstar aufgrund eigener Wahrnehmung oder aufgrund von Meldungen Dritter weiß oder annehmen muss, dass sie spielsuchtgefährdet oder überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen (sog. Fremdsperre). Die Spielersperre ist daher immer zu beantragen, wobei das Stellen eines Sperrantrags sowie eines Antrags auf Beendigung der Sperre für Sie stets kostenfrei ist.

Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen zur Selbst- und Fremdsperre anzusprechen. Unsere im Bereich Spielerschutz und Spielsuchtprävention erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen Ihnen für Auskünfte zum Thema Spielersperre stets zur Seite.

 

Beantragung einer Selbstsperre

Sie haben die Möglichkeit, selbst eine Spielersperre im übergreifenden Sperrsystem OASIS zu beantragen. Für die Selbstsperre laden Sie bitte den hier verlinkten Sperrantrag herunter und lassen uns das ausgefüllte Formular per Telefax an 05032-90140-99-44 oder per E-Mail an wetten@wettstar.de zukommen.

Alternativ können Sie den Antrag auch unmittelbar beim Regierungspräsidium Darmstadt als zuständiger Behörde stellen. Bei Rückfragen zur Selbstsperre können Sie sich auch an spieleranfragenoasis@rpda.hessen.de wenden.

 

Beantragung einer Fremdsperre

Sollten Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass eine Person in Ihrem Umfeld spielsuchtgefährdet oder überschuldet ist, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann oder Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu dem individuellen Einkommen oder Vermögen der betroffenen Person stehen, können Sie uns jederzeit eine Meldung bezüglich einer Fremdsperre abgeben. Sie können sich hierzu per Telefax an 05032-90140-99-44 oder per E-Mail an wetten@wettstar.de wenden.

Alternativ können Sie einen Antrag auf Fremdsperre auch unmittelbar beim Regierungspräsidium Darmstadt als zuständiger Behörde stellen. Bei Rückfragen zur Fremdsperre können Sie sich auch an spieleranfragenoasis@rpda.hessen.de wenden.

Vor Eintragung einer Fremdsperre ist der betroffenen Spielerin oder dem betroffenen Spieler die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Dauer einer Selbst- und Fremdsperre

Die Mindestsperrdauer beträgt grundsätzlich ein Jahr. Bei Selbstsperren kann die betroffene Spielerin bzw. der betroffene Spieler hiervon abweichend einen anderen Sperrzeitraum beantragen, der jedoch 3 Monate nicht unterschreiten darf. Wird eine kürzere Sperrdauer als 3 Monate beantragt, wird dies als Angabe von 3 Monaten gewertet.

 

Beendigung der Selbst- und Fremdsperre

Eine Aufhebung der Selbst- oder Fremdsperre ist nur auf schriftlichen Antrag der gesperrten Person möglich. Ohne Antragstellung endet die Sperre nicht. Der Antrag auf Aufhebung kann frühestens nach Ablauf der Mindestdauer der Sperre (siehe Vorstehend) gestellt werden.

Der Antrag auf Aufhebung der Spielersperre ist bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen. Bei Rückfragen zur Aufhebung der Spielersperre können Sie sich auch an spieleranfragenoasis@rpda.hessen.de wenden. Sofern Sie Ihren Antrag auf Aufhebung einer Spielersperre an Wettstar richten, wird Wettstar diesen Antrag an das Regierungspräsidium Darmstadt weiterleiten.

Im Falle eines Antrags auf Aufhebung einer Spielersperre veranlasst das Regierungspräsidium Darmstadt die Aufhebung der Sperre durch entsprechende Eintragung in die Sperrdatei OASIS. Die Aufhebung der Sperre wird nach Eintragung, jedoch im Fall einer Selbstsperre nicht vor Ablauf einer Woche und im Fall einer Fremdsperre nicht vor Ablauf eines Monats nach Eingang des Antrags bei dem Regierungspräsidium Darmstadt wirksam. Der Antragsteller wird über die Entsperrung informiert.

 

Aufklärung der Spieler über spielrelevante Informationen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2021

Wettstar weist auf folgende spielrelevante Informationen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2021 hin:

  1. Die Kosten der Teilnahme ergeben sich aus dem vom Kunden für jede einzelne Wette angegebenen Wetteinsatz. Gebühren werden nicht erhoben. Weitere Kosten entstehen nicht.
  2. Die Höhe der möglichen Gewinne kann nicht im Voraus bestimmt werden. Entscheidend ist die Summe der Wetteinsätze aller Kunden in den Totalisator. Diese Wetteinsätze werden nach Abzug der Rennwettsteuer und der behördlich genehmigten sonstigen Abzüge in voller Höhe an die Gewinner ausgeschüttet (Quotenermittlung).
  3. Die Auszahlungsquoten werden sofort nach Errechnung und dem offiziellen Richterspruch (Rennergebnis) auf dieser Internetseite veröffentlicht. Abzüge von der veröffentlichten Auszahlungsquote erfolgen nicht.
  4. Der Prozentsatz der Auszahlungen für Gewinne vom Einsatz wird gemäß Ziffer 2 ermittelt.
  5. Die Verlustmöglichkeiten sind auf die Höhe des Wetteinsatzes beschränkt. Die rechnerischen Gewinnwahrscheinlichkeiten werden in einer gesonderten Tabelle dargestellt. Diese sind abhängig vom Schwierigkeitsgrad der einzelnen genehmigten Wettarten.
  6. Der Annahmeschluss für alle Wetten ist das Startsignal für das Pferderennen, für welches der Kunde eine Wette getätigt hat. Zu diesem Zeitpunkt wird die Annahme von Wetten für das jeweilige Rennen beendet.
  7. Die Gewinner werden gemäß der bei Abgabe der Wette ausgestellten Wettquittung ermittelt. Eine Gutschrift oder Auszahlung eines Wettgewinns kann nur gemäß den Angaben auf dieser Wettquittung erfolgen. Die Wettergebnisse sind ausschließlich vom offiziellen Ergebnis eines Pferderennens (Leistungsprüfung) abhängig.
  8. Die Gewinne werden auf Basis der gemäß Ziffer 2 errechneten Gewinnquote anteilig an die Gewinner ausgeschüttet.
  9. Im Internet erfolgt die Gutschrift sofort nach der offiziellen Bekanntgabe der Gewinnquoten auf das bei Wettstar geführte Konto des Wettkunden.
  10. Erlaubnisinhaberin ist die Wettstar GmbH.
    Anschrift: Wunstorfer Str. 8, 31535 Neustadt a. Rbge.
    Kontakt: E-Mail: wetten@wettstar-pferdewetten.de; Tel.: 05032/901-4044
  11. Handelsregisternummer: HRB 215407
  12. Beschwerden kann der Spieler gegenüber nachstehenden Stellen vorbringen:
    Kontakt: E-Mail: wetten@wettstar-pferdewetten.de; Tel.: 05032/901-4044
  13. Wettstar ist behördlich erlaubte Veranstalterin und Vermittlerin von Pferdewetten im Internet gemäß § 27 Abs. 2 GlüStV 2021. Die für das Angebot der Wettstar erforderliche behördliche Erlaubnis wurde der Wettstar zuletzt am 27.12.2022 erteilt.