Der Generalausgleich ist ein Wortungetüm hinter dem sich nichts anderes als eine altmodisch formulierte Bestenliste verbirgt. Je besser die Leistung eines Pferdes umso höher das Gewicht im GAG. Ziel der Errechnung ist es, durch unterschiedliche Gewichte allen Pferden in einem Ausgleichrennen theoretisch gleiche Chancen zu geben. Der Generalausgleich und die Generalausgleichsgewichte, kurz GAG genannt ist eine Rangliste aller Rennpferde eines Landes. Die Leistung eines Pferdes wird in Kilogramm gemessen bzw. ausgedrückt, die Skala reicht dabei von ca. 30 kg für sehr schlechte Pferde bis zu 110 kg für die Spitzengalopper – der Gewichtsunterschied von 1 kg bewirkt bei einem Rennen von 2000m eine Länge (2,5m) Vorteil. Für Ausgleichsrennen gilt: Ausgleich IV Abzug vom GAG 0, der Zuschlag maximal 10 kg Ausgleich III Abzug von 6 kg bis 12 kg Ausgleich II Abzug von 18 kg bis 24 kg Ausgleich I Abzug von 30 kg bis 36 kg Würde also ein Pferd mit einem GAG von 68 kg in einem Ausgleich IV laufen, wäre sein Gewicht 68 kg (Abzug 0 kg), in einem Ausgleich III wäre das Gewicht je nach Ausschreibung 56 bis 62 kg. Weiterhin spielt das Alter des Pferdes eine große Rolle bei der Ermittlung des zu tragenden Gewichts. Damit wird der unterschiedliche Entwicklungsstand der jüngeren Pferde gegenüber den älteren und ausgewachsenen Pferden ausgeglichen.