Disqualifikation

Die Rennleitung kann Teilnehmer einer Prüfung disqualifizieren. Bei Galopprennen kann dies passieren, wenn eine gravierende Behinderung erfolgt ist oder ein Jockey mit weniger als dem vorgeschriebenen Gewicht aus dem Rennen zurückkehrt.Bei Trabrennen bestraft die Rennleitung mit „dis.rot“ allzu lang anhaltendes Galoppieren, bei“dis.blau“ Passgang oder eine unreine Gangart (Dreischlag) eines Pferdes. Disqualifiziert wird ein Trabrennpferd, wenn es a) am Start mehr als 12 unerlaubte Schritte läuft, b) während des Rennens mehr als 10 irreguläre Schritte geht oder c) im Ziel einen Galoppsprung oder 5 unerlaubte Schritte macht.